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Schöffenwahl 2023

Bekanntmachung

Im Jahr 2023 sind gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) durch die Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnen/Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Entsprechend der Einwohnerzahl hat unsere Ortsgemeinde dem Amtsgericht mindestens eine Schöffin oder einen Schöffen zur Wahl vorzuschlagen.

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Wahlperiode 2024 – 2028 liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 25.06.2023 bei der Ortsbürgermeisterin während der üblichen Sprechstunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann jedermann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ortsbürgermeisterin Einspruch erheben.

 

Birgit Hopfinger

Ortsbürgermeisterin